In Österreich haben fünf Landeskindergärten an einem Pilotprojekt für Corona-Testungen teilgenommen. Dabei wurden die Kleinkinder mit einem sogenannten „Lollipop-Test“ untersucht.
Die Lutschtests erfolgten zweimal pro Woche. Die anschließende Auswertung wurde durch das Kindergartenpersonal vorgenommen. Im Falle eines positiven Testergebnisses mussten die Eltern ihr Kind unverzüglich abholen, und die Kindergartenleitung hatte die Gesundheitsbehörde zu verständigen. Anschließend sollte ein PCR-Test erfolgen. Falls die Eltern dies nicht erlaubt hätten, wäre das Kind in Quarantäne gekommen.
Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Jan Schiffers, kommentiert dies wie folgt:
„Die enorme Geschwindigkeit, mit der Einführung der Corona-Testpflicht für Schüler erfolgte, lässt befürchten, dass diese bald auch auf Kindergartenkinder ausgeweitet wird.
Da Ministerpräsident Söder sich seine politischen Maßnahmen oft bei der schwarz-grünen österreichischen Regierung abguckt, kann es schon in den nächsten Wochen zur Einführung des sogenannten Lollipop-Tests für die Kleinsten kommen, der dann zur Voraussetzung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird. Denn auch der Corona-Test an Schulen ist jetzt eine Pflicht-Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Da stellt sich die Frage, was mehr Gewicht hat: Schulpflicht oder Testpflicht?
Ich lehne jede Corona-Testpflicht von Kindern ab und halte die generelle Testpflicht an den Schulen ab dem 12. April für rechtswidrig. Der Beschluss des VGH Bayern vom 2. März ist eindeutig. Dabei ging es um die Testpflicht von Beschäftigten in Pflegeheimen.
In dem Urteil heißt es: ‘Die Aufnahme von Krankheitserregern (…) ist dann anzunehmen, wenn der Betroffene mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person (…) hatte; eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht.’ Überdies können Nasen-Rachen-Abstriche laut dem Urteil bei häufiger Wiederholung zu Schleimhautreizungen führen, so dass bei mehreren Tests pro Woche ein Nachteil von hinreichendem Gewicht i.S.d § 47 Abs. 6 VwGO anzunehmen ist.
Ich fordere Herrn Söder auf, die generelle Corona-Testpflicht an Schulen zurückzunehmen und überhaupt keine Testpflicht für Kinder zu erlassen!”