Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Bestrafung sogenannter „Feindeslisten“ vorgelegt. Die ursprüngliche Version war von Journalistenverbänden, aber auch von Politikern der Linken, dafür kritisiert worden, dass sie nicht hinlänglich zwischen Gewaltandrohungen durch Extremisten und journalistischer Berichterstattung unterscheide. Der neue Entwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, enthält einen Hinweis auf die Sozialadäquanz-Klausel des Paragrafen 86 StGB. Demnach bleibt die Listenführung straffrei, wenn sie der „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“, der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „ähnlichen Zwecken“ dient. Auch die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ soll nicht strafbar sein. Darauf könnten sich auch Antifa-Gruppen berufen, die Listen mit Namen politisch Andersdenkender publizieren.
Der parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Die Bundesregierung hat angekündigt, ihren sogenannten ‚Kampf gegen rechts‘ erheblich zu verschärfen. Nun wird wieder einmal deutlich, dass es ihr weniger um die Abwehr wirklicher Extremisten als vielmehr um die Einschüchterung kritischer Bürger geht. Dabei arbeitet sie gerne auch mit der linksextremen Antifa zusammen, wie dieser Gesetzentwurf zeigt. Zuvor hatten Bundestags- und Landtagsabgeordnete der Linken beklagt, ‚dass sich das Gesetz gegen ‚antifaschistische Recherchearbeit‘ richten könne. Solche ‚drohenden Probleme‘ sind nun, wie die linke taz mit Genugtuung feststellt, ‚abgewendet‘. Das Justizministerium ist also vor den Forderungen linker Extremisten eingeknickt! Dies ist besonders skandalös und erschütternd, da terroristische Antifa-Gruppen immer wieder zu Gewalt gegen friedliche Bürger aufrufen, die sie als ‚Faschisten‘ und ‚Nazis‘ verunglimpfen. Häufig folgen diesen Aufrufen auch schwere Körperverletzungen, Brandanschläge und ähnliche Straftaten. Keine Partei ist so häufig von solcher politisch motivierten Gewalt betroffen wie die AfD.
Der Willkür, welche Listen als ‚Recherchearbeit‘ und welche als Gewaltandrohungen zu bewerten sind, ist nun Tür und Tor geöffnet, wenn die Anprangerung von Namen erst dann strafbar ist, wenn sie sich mit ‚subtilen Andeutungen‘ verbindet, ‚die zu einem Einwirken auf die betroffene Person motivieren könnten.‘ Die bloße Nennung von Namen, Adressen oder Kontaktmöglichkeiten auf Antifa-Seiten ist also ausdrücklich geschützt. Dabei wissen die gewaltbereiten Adressaten solcher Hinweise auch ohne ‚subtile Andeutungen‘ gut genug, was in ihren Augen – und offenbar mit Billigung der Bundesregierung – zu tun ist.
Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sich jeder Bestrebung, ein einseitiges Gesinnungsstrafrecht einzuführen, zu widersetzen! Extremistische Gewaltandrohungen müssen unabhängig von ihrem ideologischen Hintergrund bestraft werden. Eine Ungleichbehandlung zugunsten linksextremer Antifa-Krimineller ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.“