Der Strafrichter am Landgericht Berlin Dr. Pieter Schleiter hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Politik eingereicht. Er sieht die Menschenwürde sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person und den Schutz der Familie verletzt. Dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und ihren Ministern wirft er einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Amtseid vor.
Der parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Der mutige Richter Pieter Schleiter, der auch Mitbegründer des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte ist, hat in seiner mehrere hundert Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde dargelegt, auf welche Weise die Bundesregierung gegen unsere Grundrechte verstößt. Er beanstandet die Missachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, die sich schon darin zeigt, dass die Regierenden fast nur Virologen als Berater heranziehen und die soziologischen, psychologischen, ökonomischen und juristischen Perspektiven ausblenden. Es gibt nicht nur ein Grundrecht auf Leben, sondern z.B. auch auf Arbeit. Überdies ist zweifelhaft, ob die Regierungsmaßnahmen wirklich dem Gesundheitsschutz dienen, da etwa aus Arbeitsverboten auch Erkrankungen und erhöhte Suizidraten resultieren.
Weiterhin sieht er den Parlamentsvorbehalt verletzt, wie bereits der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth beklagt hat. Gemäß der Wesentlichkeitslehre müssen umfassende Grundrechtseingriffe vom Parlament beschlossen werden. Dabei hat eine konkrete Abwägung zu erfolgen; der Regierung darf nicht einfach eine Blanko-Ermächtigung ausgestellt werden. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und kein zentralistischer Staat unter dem Oberkommando einer Kanzlerin und ihrer ‚Ministerpräsidentenkonferenz‘. Angesichts dieser Verfassungsverstöße haben die Parlamente nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht einzuschreiten – aber leider kommen nur die AfD-Fraktionen im Bundestag sowie in den Landtagen dieser Verpflichtung nach.
Schleiters Auffassung wird durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 2. April 2020 gestützt, das zu dem Ergebnis kam, dass die damaligen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig waren. Im September haben Staatsrechtsprofessoren in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags bestätigt, dass die Maßnahmen der Regierung gegen die Verfassung verstoßen.
Als AfD-Fraktion teilen wir die Position von Herrn Schleiter und unterstützen seine Verfassungsbeschwerde. Durch das Corona-Regime von Bundes- und Staatsregierung hat sich die 2016 vom damaligen Innenminister Seehofer konstatierte Herrschaft des Unrechts weiter etabliert.
Ich fordere die Staatsregierung auf, der Verletzung unserer Verfassung endlich entgegenzutreten! In Deutschland muss das Grundgesetz wieder unbeschränkt gelten.“