Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, wollte vom Verfassungsschutz wissen, ob dieser bereits versucht habe, „V-Männer“ unter den Mitgliedern der AfD zu rekrutieren. Der Geheimdienst verweigerte die Auskunft und berief sich darauf, dass grundsätzlich „keine öffentlichen Auskünfte über Details zur Werbung bzw. zum Einsatz von Mitarbeitern/Zuarbeitern/Vertrauensleuten“ oder ähnlichen Personen gegeben würden, „und zwar unabhängig davon, ob eine Anwerbung bzw. ein Einsatz erfolgt ist oder nicht.“
Dies kommentiert Christoph Maier, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung und Recht im Bayerischen Landtag, wie folgt:
„Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Verfassungsschutz AfD-Mitglieder anwerben wollte. In einem Fall wurde sogar eine Verkehrskontrolle fingiert, um ein Mitglied als Informanten anzuheuern. Ein skandalöser Vorgang! Unabhängig davon, wie man die Existenz eines politischen Geheimdienstes in einer modernen Demokratie grundsätzlich bewertet, besteht keine rechtliche Möglichkeit, V-Männer in die Alternative für Deutschland einzuschleusen oder zu diesem Zweck Mitglieder zu rekrutieren. Daher drückt sich der VS vor einer eindeutigen Klarstellung. Unsere Beobachtung, dass der politisch missbrauchte Inlandsgeheimdienst Personen in der AfD anzuwerben versucht, sehen wir hierdurch bestätigt. Die Söder-Regierung will die ihr unbequeme Opposition offenbar kriminalisieren und infiltrieren.
Wir raten allen Bürgern, die sich in der Alternative für Deutschland engagieren, Anwerbeversuchen durch den Verfassungsschutz eine höfliche, aber bestimmte Absage zu erteilen. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein! Suchen Sie im Anschluss an den Anwerbeversuch sofort eine möglichst breite Öffentlichkeit auf, und sprechen Sie vor allem mit Ihren Parteifreunden darüber. Dem politisch und offenbar auch rechtlich missbrauchten Verfassungsschutz, der sich einmal mehr als ‘Etabliertenschutz’ enttarnt, darf keine Möglichkeit zur Infiltration gegeben werden!“