Bei der Regierungserklärung der Bayerischen Staatsregierung zum aktuellen Stand der Corona-Krise machte der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf die Widersprüche und Ungereimtheiten der FFP2-Maskenpflicht aufmerksam. Laut RKI seien FFP2-Masken für den privaten Alltagsgebrauch ungeeignet. Stattdessen dienten sie dem Gesundheitsschutz bei Arbeiten, die mit starker Partikelbelastung einhergehen. Dementsprechend müssten die Träger fachkundig eingewiesen werden und sollten bestimmte Tragezeiten nicht überschreiten.
Trotzdem ist die Polizei gehalten, Verstöße gegen die neu erlassene Maskenpflicht zu ahnden. Auf Stadlers Frage, wie die Polizei kontrollieren wolle, ob ein Bürger, der seine Maske abgesetzt hat, nicht gerade seine vorschriftsmäßige Tragepause einlegt, antwortete der Innenminister, dass die Bestimmungen zum Arbeitsschutz bei beruflicher Tätigkeit problemlos eingehalten werden könnten und für den Privatgebrauch ohnehin nicht gelten würden.
Ralf Stadler, MdL, kommentiert dies wie folgt:
„Die Staatsregierung zwingt die Bürger dazu, Masken zu tragen, die sich so schädlich auswirken können, dass sogar das RKI ausdrücklich davor warnt. Und das Problem, dass die Menschen die Gesundheitsschutz-Vorgaben beim Maskentragen oft nicht einhalten können, wischt Herrmann mit der Bemerkung beiseite, dass es sich dabei ja nur um Regeln für die Verwendung bei der Arbeit handeln würde. Als ob die Masken in der Freizeit automatisch weniger schädlich wären! Auch beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr sind Menschen nicht selten körperlicher Anstrengung ausgesetzt, zumal ältere und kranke Personen, die dennoch die FFP2-Masken tragen müssen. Es kommt doch auf den Einzelfall an, weshalb für das Tragen der Masken ausdrücklich eine individuelle medizinische Untersuchung vorgeschrieben ist. Die Gleichgültigkeit, mit der sich der Innenminister über die begründeten Sorgen vieler Menschen um ihre Gesundheit hinwegsetzt, ist arrogant und ignorant.
Ich fordere die Staatsregierung auf, die Pflicht zum Tragen von potenziell gesundheitsschädlichen FFP2-Masken sofort aufzuheben! Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Er darf sie nicht dazu verpflichten, sich selbst zu gefährden.“