Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Hotspots über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus gekippt. Das Verbot der Staatsregierung verstoße gegen das Prinzip der Normenklarheit, stellte das Gericht fest. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich nicht hinreichend erkennbar. Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel; das Urteil gilt daher bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache. Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ging das Gericht nicht ein, da es darauf, angesichts der unklaren Bestimmung, nicht mehr ankomme.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, stellt dazu folgendes fest:
„Söder kassiert derzeit eine juristische Niederlage nach der anderen. Seine rechtswidrige Corona-Politik fällt wie ein Kartenhaus zusammen. Vor wenigen Tagen erst wurde das generelle Alkoholverbot im öffentlichen Raum vom Verwaltungsgerichtshof gekippt – und nun wurde auch die Einschränkung des Bewegungsradius für unrechtmäßig erklärt. Das ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat: Die Staatsregierung darf die Bürger nicht länger in einer 15-km-Zone einsperren!
Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die Entscheidung des Gerichtes vorbehaltlos zu akzeptieren und nicht zu versuchen, sie – wie beim ebenfalls kassierten Alkoholverbot – zu umgehen. Keinesfalls darf die Staatsregierung an rechtswidrigen Maßnahmen festhalten und die Judikative – und damit auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat – untergraben. Darüber hinaus muss die Staatsregierung nun endlich auch alle weiteren Grundrechtsbeschränkungen aufheben. Insbesondere da die WHO keine pandemische Situation von internationaler Tragweite mehr sieht, sind Arbeits-, Reise-, Kontakt- und sonstige Verbote nicht mehr zu rechtfertigen. Gott schütze unser Bayern vor Söder und seiner CSU!”