Uli Henkel AfD MdL aus München fordert nun die konsequente Umsetzung.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte kürzlich ein belgisches Gesetz, nach dem Tiere auch aus religiösen Gründen nicht ohne Betäubung geschlachtet werden dürfen. Diese Regelung gilt für jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften gleichermaßen. Dem EuGH zufolge sind solche Schlachtungen, die als „koscher“ bzw. „halal“ gelten, nicht mit dem Tierschutz zu vereinbaren. Während Tierschützer das Urteil aus Luxemburg begrüßten, warnten Vertreter religiöser Gruppen vor einer angeblichen Einschränkung der Religionsfreiheit.
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen gemäß der entsprechenden EU-Verordnung nun selbst entscheiden, ob sie dieses Urteil in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen wollen oder aber nicht.
Dazu äußert sich der Metropolbeauftragte der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, wie folgt:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt die klare Rechtsauffassung der AfD. Selbstverständlich gilt das Grundrecht auf Religionsausübungsfreiheit, aber dieses kann durch Gesetze, etwa zum Schutz des Tierwohls, durchaus eingeschränkt werden. Unsere aufgeklärte, säkulare Gesellschaft ist ja keine Theokratie, in der religiöse Vorschriften grundsätzlich oberste Priorität genießen, sondern sie muss den Schutz verschiedener Rechtsgüter gewährleisten und zum Ausgleich bringen, wenn diese einander widerstreiten. Ich will vor allem die koschere Schlachtung als Bestandteil jüdischen Lebens in Deutschland nicht pauschal verbieten, sieht diese zwar die Schlachtung von Lebendtieren vor, verlangt aber nicht, dass die Tiere auch bei Bewusstsein sein müssen und so Qualen leiden.
Nach Ansicht maßgeblicher jüdischer aber auch muslimischer Gelehrter ist eine mit ihren religiösen Riten konforme Schächtung auch bei einer vorherigen Betäubung der Tiere z.B. mittels Gas gegeben.
Ich fordere die Staatsregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass Deutschland das Urteil des EuGH nun zügig in deutsches Recht umsetzt und dadurch endlich eine klare Rechtslage ohne Ausnahmeregelungen erreicht wird.“