Nach fast 22 Jahren hat die Staatsregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung vorgelegt. Bereits seit 2019 hatte die AfD-Fraktion in den zuständigen Ausschüssen des Bayerischen Landtags 10 Anträge eingereicht, die Verbesserungen in der Bauordnung vorsahen, u.a. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für die Abnutzung von Gebäuden, eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Bauanträge, die Förderung des ersten Wohneigentums, sowie die sinnvolle Ausweitung von Wohnnutzung auch in Gewerbegebieten, die beispielsweise durch bauliche Verdichtung hilft, den Flächenneuverbrauch zu reduzieren.
Viele der von den Altparteien damals pauschal abgelehnten Vorschläge der AfD finden sich nun, geringfügig geändert, im Gesetzentwurf der Staatsregierung wieder. Beispielsweise forderte die AfD-Fraktion auch eine zweimonatige Genehmigungsfiktion – im Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden nun drei Monate festgelegt.
Dazu sagen Josef Seidl, baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Franz Bergmüller, Vorsitzender des Arbeitskreises 3 der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, folgendes:
„Wir haben dem Gesetzentwurf zugestimmt, damit sich im Baurecht wenigstens etwas in die richtige Richtung bewegt. Viel zu lange haben die Regierungsparteien gezögert und sind somit für den Mangel an bezahlbaren Wohnungen mitverantwortlich. Wenn wir nicht durch unsere zahlreichen Anträge bereits 2019 Druck gemacht hätten, wäre für einen längeren Zeitraum wahrscheinlich überhaupt nichts passiert.
Dennoch wirft der aktuelle Gesetzentwurf zahlreiche Fragen auf. Warum gibt es bei den Abstandsflächen für Städte ab 250.000 Einwohner Ausnahmeregelungen? Hier soll weiter der Abstand von 1,0 H, also die einfache Wandhöhe, gelten. Dies führt dazu, dass nicht umfänglich nachverdichtet werden kann. Und das ausgerechnet in den großen Städten München, Nürnberg und Augsburg. Dort werden durch den Zuzug besonders viele und günstige Wohnungen gebraucht. Auch ist dort der ÖPNV vorhanden, damit die Menschen in die Innenstädte pendeln können.
Es bleibt abzuwarten, wie sich einige Vorhaben in der Praxis bewähren. So ist es eine gute Idee, wenn man Bauanträge digital einreichen kann. Doch was hilft das, wenn die zuständigen Genehmigungsbehörden nicht die nötige Ausstattung haben und auch nicht vernetzt sind? Hier wurde jahrelang geschlafen. In dieser Hinsicht muss sich schnell etwas ändern!
Wir haben in Sachen Baurecht noch eine Herkulesaufgabe vor uns. Wir werden weiterhin nicht ruhen, bis zu guter Letzt eine Bauordnung vorliegt, die den schnellen Wohnungsbau tatsächlich fördert.“