Ein Erfolg für den Rechtsstaat: Weil zwei Männer und eine Frau während des Landtagswahlkampfes 2018 Wahlplakate der AfD und der CSU in Kaufbeuren zerstört haben, erhielten sie eine Geldstrafe von jeweils 1.000 Euro. Dies geht aus einer Schriftlichen Anfrage des schwäbischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier hervor, die jetzt vorliegt. Irritierend ist jedoch, dass die Straftat weder als linksorientiert noch allgemein als politisch motiviert in die Kriminalstatistik aufgenommen wurde, da die Täter alkoholisiert gewesen seien und keine Angaben zu ihrer Motivation gemacht hätten.
Dazu erklärt Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Keine andere Partei wird dermaßen oft in Bayern und auch im Regierungsbezirk Schwaben angegriffen wie die AfD. Es ist gut und richtig, dass der Rechtsstaat in diesem Fall durchgegriffen hat. Wer Wahlplakate zerstört, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern greift in die demokratische Willensbildung ein! Wir werden uns den Fall nochmal genau ansehen und zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter prüfen. Wer sich mit uns anlegt, muss sich warm anziehen!“