Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Die AfD-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang einen Antrag gestellt, der die Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge in den Vordergrund rückt. Dadurch sollen sowohl ein gesundheitlicher und wirtschaftlicher Kollaps verhindert als auch unnötige Kollateralschäden vermieden werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:
„Der vorliegende Gesetzentwurf von Union und SPD soll vordergründig eine legislative Basis für den rechtmäßigen Umgang mit Infektionsausbrüchen von nationaler Tragweite darstellen.
In Wahrheit liefert er jedoch die gesetzliche Verankerung von staatlicher Willkür und ermächtigt die Regierung dazu, grundlegende Freiheitsrechte auszuhebeln.
Der Gesetzentwurf bedient sich äußerst ungenauer und dehnbarer Adjektive wie ‘bedrohlich’, ohne eine Situation anhand wissenschaftlich basierter Fakten zu beschreiben.
Darüber hinaus werden Grenzwerte für die Einführung von schwerwiegenden oder ‘massiv einschränkenden’ Maßnahmen festgelegt, die keiner wissenschaftlich fundierten Studie entstammen und nicht evidenzbasiert eruiert wurden. Diese Grenzwerte, die allen Maßnahmen zugrunde liegen, wurden willkürlich von Söder und Merkel bestimmt.
Insgesamt ist das vorgelegte Regelwerk eine gefährliche Ansammlung von massiven Grundrechtseingriffen. Deren Rechtfertigung sowie die Definition einer Pandemie von nationaler Tragweite bleiben intransparent und willkürlich.
Als AfD lehnen wir diesen Versuch ab, die bisherigen fatalen Fehlgriffe der Regierungen von Merkel und Söder mit einem Gesetz reinzuwaschen.
Den Bürgern in Deutschland und insbesondere in Bayern kann man die nötige Eigenverantwortung und Selbstdisziplin zutrauen, um Viruserkrankungen zu überwinden. Dies haben die Menschen in den letzten Jahrzehnten hinreichend bewiesen. Daher brauchen sie kein Gesetz zur Scheinlegitimation von Bevormundung und Freiheitsberaubung!“