Mehrere Personen aus Bayern reisten in den vergangenen Jahren in den Nahen Osten, um sich auf Seiten der Kurden am syrisch/irakischen Bürgerkrieg zu beteiligen. Mittlerweile befinden sie sich wieder bei uns. Unter ihnen ist auch ein ausreisepflichtiger Rückkehrer. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier hervor.
Den Behörden sind demnach fünf entsprechende Personen mit einem Bezug zu Bayern bekannt. Drei von ihnen haben ihren Wohnsitz derzeit in Bayern – sie leben in Oberbayern, in Unterfranken bzw. in Schwaben. Ein Rückkehrer ist Ausländer und wird, obwohl er ausreisepflichtig ist, nicht abgeschoben. Er sei laut Regierung im Besitz einer sog. „Duldung“. Eine Person kehrte 2019 nach Bayern zurück und hält sich inzwischen erneut im Ausland auf. Mindestens zwei der Personen hatten bei ihrer Teilnahme am Krieg einen expliziten Bezug zu Rojava. Diese sozialistische Räterepublik war 2016 in den Wirren des syrisch/irakischen Bürgerkriegs von marxistischen Kurden der YPG (Yekîneyên Parastina Gel, dt. Volksverteigungseinheiten) im Westen Syriens ausgerufen worden. Seitdem werben Linksradikale aus ganz Europa für den bewaffneten Kampf in Rojava. Human Rights Watch erhebt Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen gegen die in Rojava herrschende YPG.
Christoph Maier, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, kommentiert diesen Sachverhalt wie folgt:
„Es sind nicht nur islamistische Rückkehrer, die das Gefährdungspotential in Bayern erhöhen. Auch auf Seiten der marxistisch organisierten Kurden nahmen bisher mindestens fünf Personen mit einem Bezug zu Bayern am syrisch/irakischen Bürgerkrieg teil, wie meine Anfrage ergab. Dass sich unter den Rückkehrern eine Person befindet, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, ist ein Skandal sondergleichen! Ich fordere daher die sofortige Ausweisung dieser Person. Bayern ist kein Rückzugsgebiet für marxistische Brigaden!“