Die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen haben im Zuge des neuerlichen Lockdowns entschieden, die Gaststätten und Restaurants zu schließen. Diese Maßnahme wird mit dem Anstieg der Corona-Neuinfektionen begründet. Die Folgen, so die Gastronomie-Verbände, werden für die betroffenen Unternehmer katastrophal sein, auch eine Insolvenzwelle ist zu erwarten. Die Verbraucher, die sich in den letzten Monaten gewissenhaft an die Hygiene-Maßnahmen gehalten haben, dürfen sich künftig nur noch Speisen aus den Gaststätten abholen oder nach Hause liefern lassen.
Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, sagt hierzu:
„Durch den erneuten Lockdown stehen nicht nur die Existenzen vieler Betriebe auf dem Spiel. Auch die Verbraucher, für die insbesondere in Bayern die Wirtshauskultur eine große gesellschaftliche Bedeutung hat, werden trotz monatelanger Disziplin nun abgestraft.
Das Ganze ist um so unverständlicher, als es keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gibt, dass sich durch den Gaststätten- und Hotelbetrieb das Infektionsgeschehen verstärkt hat.
Die generelle Schließung von Hotels und Gaststätten ist daher unverhältnismäßig und rechtswidrig. Erst kürzlich haben Gerichte die Beherbergungsverbote gekippt, aber die Bundesregierung macht keine Anstalten, sich an geltendes Recht zu halten und diese Gerichtsurteile zu akzeptieren.
Als AfD fordern wir daher die sofortige Zurücknahme dieser Maßnahmen. Den in der Gastronomie tätigen Menschen darf ihre Erwerbsgrundlage nicht willkürlich entzogen werden, und der Allgemeinheit muss die Gastwirtschaft als Raum für soziale Kontakte erhalten bleiben.“