Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Landtagspräsidentin Ilse Aigner eingebracht.
Die Klage bezieht sich auf den Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, den Ilse Aigner während einer Podiumsdiskussion am 2.10.2020 in München begangen hat. So äußerte sich die Landtagspräsidentin Ilse Aigner wertend über die AfD, und diese Äußerung fand sich dann auf der Webseite des Bayerischen Landtags wieder. In diesem Zusammenhang sprach Aigner von „durchgängigen Provokationen und Abgrenzungen zu den Altparteien“, aber auch die Unstimmigkeiten in der AfD-Landtagsfraktion wurden wertend erwähnt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, sagt hierzu:
„Wegen der wiederholten Verstöße gegen die Neutralitätspflicht der Landtagspräsidentin sahen wir uns gezwungen, nun auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Wir können es nicht weiter dulden, dass Wertungen gegen die AfD geäußert werden, wenn die Protagonisten der Neutralitätspflicht unterliegen.“