Die Corona-Wirtschaftskrise hat zu Unsicherheit und Umsatzeinbrüchen bei der bayerischen Wirtschaft geführt. Gleichzeitig befinden sich die Zinsen in der Eurozone auf einem historischen Tiefstand. Die EZB geht auch in Zukunft davon aus, dass der Leitzins sich auf einem niedrigen Niveau halten wird.
Der Basiszins ist gemäß dem BGB kontinuierlich in den letzten Jahren gesunken und beträgt aktuell – 0,88 Prozent. Sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Steuererstattungen wird jedoch seit dem Jahr 1961 unverändert jeweils eine jährliche Verzinsung von 6 Prozent angewandt.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ferdinand Mang, sagt hierzu:
„Die Ablehnung durch die Altparteien einer Maßnahme, die die Steuerbelastung der bayerischen Wirtschaft rasch senken und die Liquiditätsversorgung verbessern würde, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Hier haben die Altparteien nicht nur einen weiteren zukunftsfähigen Antrag der AfD aus ideologischen Gründen abgelehnt, sondern auch dem Bayerischen Handwerkstag widersprochen, der eine solche Maßnahme gefordert hat.
Die Begründung der CSU, die Bayerische Staatsregierung hätte hierzu schon erfolglose Initiativen ergriffen erscheint mehr als scheinheilig und feige, denn die CSU ist im Bund Koalitionspartei, was ihr einen erheblichen Spielraum für Veränderungen bietet. Hier fehlt es bei der CSU wohl eher an Entschlossenheit und Durchsetzungskraft.“
Die Forderung der AfD, den Zinssatz für Steuernachzahlungen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase von derzeit 0,5 Prozent auf 0,1 Prozent für jeden vollen Monat abzusenken, ist Bestandteil des ausführlichen Grundsatzpapiers für eine zukunftsorientierte Wirtschafts- und Mittelstandspolitik.