Aufgrund steigender Zahlen Positiv-Getesteter haben die Ministerpräsidenten, gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel, am Mittwoch ein Beherbergungsverbot beschlossen, das für die einzelnen Bundesländer gelten soll. Dieses Verbot wurde inzwischen von mehreren Gerichten gekippt, u.a. in Baden-Württemberg und in Niedersachsen. Sachsen und das Saarland setzen ebenfalls das Beherbergungsverbot aus.
Der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, stellt dazu folgendes fest:
„Der Tourismus in Bayern umfasste vor Corona jährlich etwa 20 Milliarden Euro Umsatz bei rund 43.000 Betrieben. Er trägt damit einen wichtigen Teil zur Wertschöpfung in Bayern bei. Diese Branche traf es während der Corona-Krise deutlich härter als andere Wirtschaftszweige. Konkret stieg die Arbeitslosigkeit im April gegenüber dem Vorjahresmonat um 208% an, und die Kurzarbeiterzahl stieg von 173 Mitarbeitern im Februar 2020 auf eine Million im März respektive April 2020.
Angesichts dieser dramatischen Umstände ist das von den Bundesländern sowie der Kanzlerin beschlossene Beherbergungsverbot ein weiterer Tiefschlag gegen unser fleißiges Gastgewerbe. Insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass 75% der Touristen in Bayern Inländer sind. Diese könnten durch das Beherbergungsverbot abgeschreckt werden.
In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag untermauerten die Regierungsfraktionen das Bestreben der Bundesländer mit der Ablehnung eines Antrages, das Beherbergungsverbot sofort wieder abzuschaffen.
Wäre es nach uns gegangen, müssten die vielen kleinen Familienbetriebe im Gastgewerbe nicht um ihre Existenz bangen, denn wir forderten bereits zum 1. Mai 2020 als AfD-Fraktion eine vollkommene Öffnung unter Auflagen. Ich fordere die Staatsregierung erneut auf, von diesem zerstörerischen Irrweg abzukehren.“