Aus Medienberichten wurde bekannt, dass das Präsidium des Bayerischen Landtags, bestehend aus Mitgliedern aller im Parlament vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD, dessen vorgeschlagener Vizepräsident gestern erneut abgelehnt wurde, eine einmalige Spende in Höhe von 1 Million Euro an den Verein Sternstunden e.V. einstimmig beschlossen hat.
In der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 22. September 2020 hinterfragte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ferdinand Mang, die Rechtsgrundlage dieser Spende. Die Präsidentin des Landtags berief sich auf Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung. Diese Vorschrift setzt jedoch voraus, dass sich im Haushaltsplan an der entsprechenden Stelle ein Hinweis findet, wie zum Beispiel der Begriff Spende.
Ferdinand Mang, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, äußert sich hierzu wie folgt:
„An der entsprechenden Stelle des Haushaltsplans ist lediglich von repräsentativen Verpflichtungen des Landtags die Rede. Auch die Erläuterungen zum Haushaltsplan helfen nicht weiter. Auf diesen Vorhalt konnten mir weder Mitglieder des Haushaltsausschusses noch Mitarbeiter des Landtagsamtes eine Antwort geben. Selbst Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die persönlich erschienen war, blieb eine Antwort schuldig. Daher bleibe ich dabei: Diese Spende – so gut sie gemeint war – erfolgte rechtswidrig.“
Die Präsidentin versprach in der Sitzung, dass es sich hierbei um eine einmalige Angelegenheit handle und sich derartige Fälle nicht wiederholen werden.