Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die 2018 wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei in Teilen als verfassungswidrig eingestuft.
Laut Peter Küspert, dem Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, verstößt Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes gegen Artikel 3 und Artikel 103 der bayerischen Verfassung und somit zum Teil gegen das dort festgeschriebene Rechtsstaatsprinzip.
Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Richard Graupner:
„Der Begriff der ‚Grenzpolizei‘ suggeriert die souveräne Kontrolle über die eigenen Grenzen, die Deutschland mit Merkels Grenzöffnungserlass im Jahre 2015 fahrlässig und ohne Not aus der Hand gegeben hat und die bis heute nicht wiederhergestellt ist.
Herr Söder setzte mit der Ausrufung einer Bayerischen Grenzpolizei die Politik des permanenten Verfassungsbruches der Merkel-Regierung auf bayerischer Ebene fort. Und das auch noch vollkommen wirkungs- und erfolglos, denn die Bayerische Polizei hatte zu keiner Zeit, wie man dem bayerischen Wähler bis jetzt zugegebenermaßen erstaunlich erfolgreich vorgaukeln konnte – tatsächliche grenzpolizeiliche Befugnisse. Diese sind nach bundesdeutschem Recht allein der Bundespolizei vorbehalten. Darauf habe ich in der Vergangenheit bereits mehrfach hingewiesen. Meine Auffassung wurde nun durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Die AfD fordert eine personell und materiell gut ausgerüstete Bundespolizei, die unsere Grenzen im verfassungsrechtlichen Rahmen flächendeckend zu schützen im Stande ist.
Solange aber in Berlin der politische Wille für eine grundsätzliche Wende in der Einwanderungs- und Asylpolitik fehlt, kann es auch keine effektive Grenzpolizeiarbeit geben.“