Am vergangenen Samstag hat ein fränkischer Polizeibeamter auf einer „Corona-Demo“ in Augsburg eine Rede gehalten. Die Veranstaltung richtete sich unter dem Motto „Fest für Freiheit und Frieden“ gegen die Corona-Regeln. Der Beamte, der bislang bei der Polizeiinspektion Weißenburg als Dienstgruppenleiter tätig war, wurde daraufhin intern versetzt. Die Polizei prüfe derzeit, ob ein dienstrechtliches Fehlverhalten vorliege, teilte ein Sprecher mit. Ab sofort werde er nicht mehr als Führungskraft oder im Dienst mit Bürgerkontakt eingesetzt.
Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, stellt dazu fest:
„Ein Beamter darf außerhalb des Dienstes das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch. Darüber hinaus hat er die Pflicht zur Remonstration gegenüber seinen Vorgesetzten, wenn er die Befürchtung hat, zu unrechtmäßigen Handlungen angewiesen zu werden. Und es ist sein gutes Recht, die erheblichen Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Vorschriften der letzten Monate öffentlich zu kritisieren, wie dies auch Verfassungsrechtler getan haben. Umso mehr bin ich darüber erschrocken und entrüstet, dass der Kollege bereits von seinen bisherigen Aufgaben entbunden wurde, ohne dass ihm bislang ein Fehlverhalten nachgewiesen worden ist. Dies ist ein Skandal, der die Sorge des mutigen Beamten, dass sich unser Gemeinwesen aufgrund der Verbreitung von Angst und Schrecken durch Politik und Medien in einen ‚Denunzianten-Staat‘ verwandelt habe, im Nachhinein bestätigt.
Man muss nicht jede seiner Äußerungen teilen, und manche mögen missverständlich formuliert sein, aber in einem freien Staat muss er das Recht haben, seine Meinung zum Ausdruck bringen zu dürfen.
Ich forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, seinen Fürsorgepflichten nachzukommen und sich schützend vor den Mitarbeiter zu stellen! Eine Bestrafung des Kollegen – noch dazu ohne ein abgeschlossenes Rechtsverfahren –, weil er ein Grundrecht in Anspruch genommen hat, darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.“