In der morgigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags wird die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der sich auf das Berechnungsverfahren bezieht, das die Sicherstellung des grundlegenden Prinzips der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung von Ausschüssen gewährleistet. Die je nach Interessenlage genutzten Berechnungsverfahren hatten jüngst nach den Kommunalwahlen dazu geführt, dass insbesondere einer Partei die Vertretung in gemeindlichen Ausschüssen verwehrt wurde.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, sagt hierzu:
„Wir fordern in unserer Gesetzesvorlage, dass zukünftig das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers für die Bildung der Ausschüsse kommunaler Vertretungsorgane vorgesehen wird, für die nach Art. 28 Grundgesetz demokratische Prinzipien gelten und wodurch der Grundsatz der Gleichheit der politischen Rechte im Sinne der Bayerischen Verfassung auf kommunaler Ebene verwirklicht wird.“
Durch die verbindliche Vorgabe des Verfahrens Sainte-Laguë/Schepers bei der Besetzung von Ausschüssen kommunaler Vertretungsorgane wird auch eine Kongruenz der Ausschussbesetzung mit dem kommunalen Wahlverfahren hergestellt.