Die AfD-Fraktion hat heut im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, dessen Hauptforderung die Rücknahme der allgemeinen Maskenpflicht ist.
Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass der Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Maskenpflicht wissenschaftlich nicht eindeutig festzustellen sind. Die daraus entstandenen Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger können daher nicht weiter gerechtfertigt werden.
Der Bayerische Ministerpräsident Söder, sowie die Abgeordneten der Regierungskoalition bestehen auf der Maskenpflicht, solange es kein Medikament oder einen Impfstoff gegen das Corona-Virus gibt.
Der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Bayerische Staatsregierung im Landtag keinen Beleg für die Notwendigkeit der Maskenpflicht vorlegen konnte.
„Im Gegenteil – eine Maske kann sich zur Bakterien- oder Virenschleuder entwickeln, wenn diese dauerhaft oder falsch getragen wird. Auch Atemnot und Reizungen der Haut bei Feuchtigkeit und Hitze können dadurch hervorgerufen werden“, so Stadler.
„Das Versprechen der Staatsregierung, die Corona-Maßnahmen regelmäßig auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen, wie es das Verfassungsgericht vorschreibt, hat wohl keine Gültigkeit mehr“, so Stadler.
Die AfD-Fraktion verlangt mehr Freiheit und Eigenverantwortung für die Bevölkerung.
„Die Bürger haben in den letzten Wochen ausreichend bewiesen, dass sie eigenverantwortlich handeln und Risikogruppen schützen wollen. Daher sollte Ministerpräsident Söder diesen Maskenball beenden“, so Stadler.
Im Kontext der Maskenpflicht wird die AfD-Fraktion auch weiterhin die Vergabe von Aufträgen für Maskenlieferungen auf Interessenkonflikte prüfen.