Die heutige Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration im Bayerischen Landtag, bei der es eine Expertenanhörung zum Thema „Justizvollzug – Arbeit und Entlohnung“ gab, hat die grundlegende politische Ausrichtung der AfD-Landtagsfraktion zum Thema Justizvollzug bestätigt.
So betonte der von der AfD-Fraktion berufene Experte in seinen Ausführungen in Sachen Strafvollzug, Daniel Zabel, die seit 2015 veränderte Situation und Atmosphäre im Justizvollzug. Zabel, der vor allem als „jemand aus der Praxis“ sprach, unterstrich, dass sich die Probleme zumeist mit den Inhaftierten aus den „südlichen Staaten“ manifestierten. Diese neu-angekommenen Justizinsassen würden, im Gegensatz zu Deutschen und Osteuropäern, ein größeres Gewaltpotenzial mit sich bringen.
Hinsichtlich der Forderung nach Mindestlohn für Justizinsassen, erklärte Zabel, dass eine solche Anpassung das Abschreckungspotenzial eines Gefängnisaufenthalts wesentlich verringern würde. Die geforderte Aufhebung der Arbeitspflicht würde zudem den Justizvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung konterkarieren.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Christoph Maier sieht sich durch die Ausführungen des von der AfD benannte Sachverständigen in seinen formulierten Forderungen in Bezug auf den Justizvollzug bekräftigt.
„Als AfD-Fraktion sind unsere Forderungen in diesem Zusammenhang klar und unmissverständlich. Kein offener Strafvollzug, Beibehaltung der Arbeitspflicht und kein Mindestlohn für Haftinsassen. Es kann schließlich nicht sein, dass Häftlinge in Zukunft bessere Verdienstmöglichkeiten haben als ein Hartz-4-Empfänger“, so Maier.