Die Maßnahmen gegen das Coronavirus stellen die bayerische Wirtschaft vor eine harte Probe. Zehntausende Unternehmen sind auch durch die nicht schlüssigen Maßnahmen der Staatsregierung unverschuldet in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mittlerweile haben die Gerichte festgestellt, dass die weitgehenden Eingriffe der Regierung in das öffentliche Leben und die Wirtschaft rechtswidrig waren. So hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof kürzlich entschieden, dass die von der Staatsregierung beschlossenen Handelsbeschränkungen verfassungswidrig sind.
Dazu sagt Gerd Mannes, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Ein Vergleich mit anderen Ländern wie Schweden zeigt, dass die Maßnahmen von Bundes- und Staatsregierung zur Bekämpfung des Coronavirus im Nachblick wohl überzogen und schädlich waren. Der Shutdown des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft hat nichts gebracht und kam noch dazu einen ganzen Monat zu spät, wie mittlerweile selbst die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen. Diese machen deutlich, dass sich die Ausbreitung des Coronavirus bereits lange vor den Maßnahmen der Regierung auf ein unbedenkliches Maß verlangsamte.
Herr Söder wird sich daher in den nächsten Monaten der Debatte stellen müssen, ob der von ihm angerichtete Schaden tatsächlich unvermeidbar war. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass es auch anders gegangen wäre. Dass der Ministerpräsident sich selbst nun als erfolgreicher Krisenmanager inszeniert, ist mir daher unverständlich, zumal seine Beschlüsse in Teilen verfassungswidrig waren.
Der Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft nun einmal da. Es müssen nun schnell wieder alle Wirtschaftszweige wieder hochgefahren werden. Eine weitere nutzlose Einschränkung, wie bei Geschäften über 800 m² darf es nun nicht mehr geben.
Kleine und mittlere Unternehmen sind durch die weitreichenden Einschränkungen in finanzielle Bedrängnis gekommen. Hier müssen Bundes- und Staatsregierung sofort wirksame Entlastungen schaffen.
Ich fordere daher:
- Unbürokratische und zügige Erstattung des Kurzarbeitergelds an die Unternehmen
- Absenkung der kommunalen Gewerbesteuer-Hebesätze um mindestens 40 % für den Zeitraum der Krise + weitere sechs Monate
- Monatliche Sonderzahlungen an Unternehmen in Abhängigkeit von Umsatzeinbruch und Mitarbeiterzahl
- Erstattung der Steuervorauszahlung
- Sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Darüber hinaus muss dringend sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer innerhalb der EU wieder frei bewegen können. Zehntausende Betriebe im Freistaat sind auf die Unterstützung von Arbeitskräften aus unseren Nachbarländern angewiesen, weswegen deren Ab- und Anreise zur Arbeitsstätte sofort wieder möglich sein muss. Wenn die Staatsregierung die schädlichen Beschränkungen nicht umgehend aufhebt, wird sie die Verantwortung für tausende Insolvenzen und die damit verbundenen Arbeitsplatzverluste zu tragen haben.“