Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das von der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassene Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gegen das Grundgesetz verstößt. Eine solche Ungleichbehandlung widerspreche dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes.
Dazu sagt die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner:
„Die sinnlosen Ausgangsbeschränkungen müssen sofort aufgehoben werden. Es ist absurd, wenn die Geschäfte einerseits offen sind und man andererseits einen triftigen Grund braucht, um beispielsweise Schuhe kaufen zu gehen. Wer soll einkaufen gehen, wenn es praktisch verboten ist? In Bayern müssen wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen. Das Grundgesetz gilt auch während der Corona-Krise!
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Staatsregierung eine schallende Ohrfeige. Die Richter sehen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gleich mehrfach verletzt. Für manche Geschäfte ist eine Obergrenze von 800 Quadratmetern verbindlich, für andere – etwa Bau- und Gartencenter sowie Buchhandlungen – nicht. Manche Betriebe dürfen derzeit sogar nur einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche den Einlass erlauben. Umso erschreckender ist es, dass die Regierung sich beharrlich weigert, die Verfassungswidrigkeit ihrer chaotischen Bestimmungen einzusehen. Anstatt die willkürliche 800-Quadratmeter-Regel nun aufzuheben, will Söders Krisenkabinett sie sogar noch ausweiten: Größere Geschäfte sollen ihre Verkaufsfläche künftig entsprechend begrenzen dürfen. Dabei ließen sich Abstandsregeln in einem größeren Raum doch viel besser durchsetzen! Die AfD fordert die Staatsregierung auf, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zu akzeptieren und verfassungskonform umzusetzen.“