Ab morgen, den 27. April, gilt in Bayern eine Maskenpflicht, um die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren. Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr müssen in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr Mund und Nase bedecken. Das kann mit einer Maske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. Laut des aktualisierten Bußgeldkatalogs der Staatsregierung werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
Dazu sagt die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner:
„Die Strafen bei einer Missachtung der Maskenpflicht sind teilweise drakonisch und aus meiner Sicht überzogen. Bisher hat sich doch der weitüberwiegende Teil der Bürger an die Vorgaben gehalten und zusammen konnten wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Wenn die Staatsregierung nun aber schon eine Maskenpflicht ausruft, kann sie die Bürger mit den Auswirkungen dieser Maßnahme nicht allein lassen. Ich nehme die Staatsregierung in die Pflicht, die Bürger mit adäquaten Masken zu versorgen. Schale oder Halstücher sind doch kein Ersatz für Masken, die speziell zum Schutz von Mund und Nase konzipiert sind.“