Zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Infektionsschutzgesetz hat die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt. Der zu ergänzende Artikel 6a soll dem Schutz des im Gesundheitswesen tätigen Personals dienen. Dieses ist im Fall eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf den Erreger zu testen, der den Notstand ausgelöst hat.
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart:
„Die AfD-Fraktion unterstützt sämtliche Maßnahmen der Staatsregierung, die dem Schutz der Bürger im Fall einer Pandemie dienen. Daher begrüßt sie den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz. Dieses sollte auch der Gefährdung des medizinischen Personals Rechnung tragen, das in einer pandemischen Situation Außerordentliches leisten muss und dabei einer besonderen Exposition durch Krankheitserreger ausgesetzt ist. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist es immer möglich, sich zu infizieren und dadurch nicht nur als Arbeitskraft auszufallen, sondern auch zu einem Risiko für Kollegen sowie für das familiäre Umfeld zu werden. Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens sollen deshalb die Möglichkeit bekommen, sich im Falle eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf mögliche Erreger testen zu lassen. Dies wirkt nicht nur deren Sorge vor einer persönlichen Ansteckung, sondern auch einer Ausbreitung der Krankheit entgegen. Eine engmaschige Kontrolle dient der Fürsorge gegenüber dem Personal und bringt überdies die Wertschätzung für seine Leistung in einer solchen Situation zum Ausdruck.“