Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das bayerische Integrationsgesetz als weitestgehend verfassungsgemäß erachtet. Insbesondere der in der Präambel verwendete Begriff „Leitkultur“ sowie die festgelegten Integrationsziele stehen im Einklang mit der Bayerischen Verfassung. Nur wenige Vorschriften wurden gerichtlich beanstandet.
Dazu sagt Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Das Bayerische Integrationsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die deutsche Mehrheitsgesellschaft kann und muss Integrationsleistungen von Zuwanderern einfordern, um ein friedliches Zusammenleben auf der Grundlage von Werten und Auffassungen nach unseren Vorgaben sicherzustellen. Die Marschrichtung ist festgelegt, weitere Schritte müssen folgen! Konkret fordern wir, dass die Vorgaben umgesetzt werden und die deutsche Leitkultur im Alltag gelebt wird!“