Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird am heutigen Donnerstag, dem 14.11., eine Verfassungsklage gegen das „Rettet-die-Bienen-Gesetz“ und das sogenannte „Versöhnungsgesetz“ beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Die rund 160-seitige Antragsschrift richtet sich gegen die Bayerische Staatsregierung, das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, den Bayerischen Landtag, den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder (CSU), die Bayerische Staatskanzlei, die Beauftragte und den stellvertretenden Beauftragten des Volksbegehrens, die Landtagsfraktion der CSU sowie die Landtagsfraktion der Freien Wähler.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier:
„Beide Gesetze enthalten zahlreiche Verstöße gegen Bundesrecht, Bundesverfassungsrecht, bayerisches Landesverfassungsrecht und Europarecht. Zunächst aber hätte das Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ gar nicht erst zugelassen werden dürfen, da die Unterzeichner bezüglich des Inkrafttretens des beabsichtigten Gesetzes eine rechtswidrige Blankett-Erklärung unterschrieben haben. Die bayerische Verfassung schreibt jedoch vor, dass in jedem Gesetz der Tag bestimmt sein muss, an dem es in Kraft tritt. Sodann hätte der Landtag den Entwurf des Volksbegehrens unverändert annehmen müssen, anstatt seine offensichtlichen Gesetzesverstöße durch das ‚Versöhnungsgesetz‘ nachträglich korrigieren zu wollen. Anderenfalls hätte ein Volksentscheid zwingend stattfinden müssen. Zudem ist der Freistaat Bayern für einen Großteil der neuen Vorschriften gar nicht zuständig, da die Gesetzgebungskompetenz für Natur- und Artenschutz laut Grundgesetz beim Bund liegt. Darüber hinaus enthält das Volksbegehrensgesetz eine Vielzahl von unverhältnismäßigen Eingriffen in das Grundrecht auf Eigentum. Und schließlich folgt die Verfassungswidrigkeit des ‚Versöhnungsgesetzes‘ bereits aus der formellen und materiellen Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrensgesetzes, auf das es sich bezieht. Insgesamt verstoßen beide Gesetze gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes, die Wesentlichkeitstheorie sowie den Gleichheitsgrundsatz und andere Grundrechte. Es ist erschreckend, wie schamlos die Regierungsparteien die Verfassung brechen, um populistische linksgrüne Forderungen zu übernehmen. Vor allem das Verhalten der CSU stellt einen Tiefpunkt an aktiver Verfassungsfeindlichkeit dar.“