Wie jetzt bekannt wurde, könnte die Gesetzgebungskompetenz zur Grundsteuer an die einzelnen Bundesländer abgegeben werden. Diese Regelung sieht die Bundesregierung im Falle eines Scheiterns des aktuellen Gesetzesentwurfs zu diesem Thema vor. Dazu sagt der Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller, Leiter des Arbeitskreises „Wohnen, Finanzen und Wirtschaft“ der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Es ist längst überfällig, die Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer an die Länder abzugeben. Der ‚Plan B‘ der Bundesregierung ist hier allerdings lediglich als Drohung an die Opposition zu verstehen, die eine reibungslose Verabschiedung des eigentlichen Gesetzesentwurfs bewirken soll. Wir sehen diese Alternative jedoch als einzig richtige Maßnahme.
Die Grundsteuer wird bereits jetzt durch individuelle Hebesätze selbst von den Kommunen festgelegt. Auch die Einnahmen aus dieser Steuer bleiben in den jeweiligen Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden. Nach den Prinzipien des Föderalismus wäre die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene damit der richtige Weg.
Es gibt keine klare Rechtfertigung dafür, die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer weiterhin auf Bundesebene zu halten. Das Bürokratiemonster von Bundesfinanzminister Scholz ist in jedem Fall abzulehnen. Ob das Bayernmodell oder eine gänzliche Abschaffung mit Kompensation für die Gemeinden über die Umsatz- oder Einkommenssteuer kommt, wird dann noch zu diskutieren sein.“