Obwohl Polizeisprecher die Sicherheitslage in Würzburg zuvor wiederholt als „gut“ bezeichnet hatten, gaben das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg Mitte April bekannt, dass drei Jugendbanden bereits seit mehr als einem Jahr in der Stadt ihr Unwesen treiben. 70 Raub- und Körperverletzungsdelikte, darunter Messerstechereien und brutaler Straßenraub, werden ihnen angelastet. Bislang sind 52 Täter zwischen 14 und 23 Jahren identifiziert, die neben dem Alten Hafen auch am Hauptbahnhof, in der Kaiserstraße, der Juliuspromenade und am Kranenkai Straftaten begangen haben. Zu den Hintergründen der Täter hat der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt.
Dazu sagt der unterfränkische AfD-Landtagsabgeordnete Christian Klingen:
„Es ist ein Skandal, dass Polizei und Stadtverwaltung in Würzburg über ein Jahr lang weggeschaut und die Bandenkriminalität ignoriert oder gar geleugnet haben. Die Bürgerinnen und Bürger wurden allzu lange im Stich gelassen, weil die stark angewachsene Kriminalität nicht zum politischen Wunschbild einer friedlichen, ‚vielfältigen‘ Gesellschaft passt. Erst die Schriftliche Anfrage meines Fraktionskollegen Franz Bergmüller an das Innenministerium brachte Licht in dieses Dunkel: Die Antwort ergab, dass die meisten Täter als Asylbewerber aus Afghanistan, Pakistan, Syrien, Somalia und anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. 34 Tätern wird Raub oder räuberischer Diebstahl zur Last gelegt; in 18 Fällen wird wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung ermittelt. In vielen Fällen wurde der Asylantrag abgelehnt, und die Täter sind eigentlich ausreisepflichtig; andere genießen subsidiären Schutz oder werden aus sonstigen Gründen, etwa Minderjährigkeit, nicht abgeschoben. Fast alle verfügen über Einträge im Erziehungsregister oder sind bereits vorbestraft. Die Justiz muss endlich tätig werden. Für die begangenen Straftaten muss es spürbare Strafen geben. Ich spreche mich auch dafür aus, dass die Täter nach Verbüßung ihrer Strafen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden – soweit rechtlich möglich.“