Die Staatsregierung missbilligt die Veröffentlichung von geplanten Abschiebungsterminen durch den Bayerischen Flüchtlingsrat, da hierdurch der rechtsstaatliche Vollzug des Aufenthaltsrechts wesentlich erschwert werde. Auch erhalte der Flüchtlingsrat keine Unterstützung aus dem Landeshaushalt. Dies geht aus der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Marin Böhm hervor.
Dazu sagt Martin Böhm, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Staatsregierung zu den gegen den Rechtsstaat gerichteten Aktivitäten dieses sogenannten Flüchtlingsrats klar positioniert. Leider war es das dann auch schon. Hilfreich wäre es gewesen, hätte sich die Staatsregierung mit der gebotenen Konsequenz dafür eingesetzt, die Be- und Verhinderung von Abschiebungen durch diese Kreise etwa im Rahmen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes strafrechtlich hart zu sanktionieren. Aber hier ist der Bundesinnenminister mal wieder vor der SPD eingeknickt. Eine wirksame Maßnahme wäre es auch, dem Förderverein des Flüchtlingsrats endlich die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wie kann es ‚gemeinnützig‘ sein, unseren Rechtsstaat zu sabotieren? Ob eine entsprechende Überprüfung durch das zuständige Finanzamt erfolgt, hat die Staatsregierung unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht verraten. Absolut nicht nachvollziehbar ist für mich, dass die bayerische Regierung über so gut wie keine Kenntnisse über den Flüchtlingsrat verfügt – weder über Mitarbeiterzahl oder Etat, noch über eine etwaige Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen oder eine mögliche Förderung durch bayerische Kommunen.“