Das Umweltministerium hat für ein Exportverbot von Schlachttieren aus Bayern keine Kriterien in Bezug auf Schlachtmethoden festgelegt. Das ergab eine Anfrage zum Plenum des AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler. In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion deshalb nun, dass Transporte von Schlachttieren in Länder, bei denen die Gefahr besteht, dass die Tiere durch Methoden geschlachtet werden, die nicht tierschutzgerecht sind, verboten werden.
Dazu sagt Ralf Stadler, Sprecher für Landwirtschaft der AfD-Fraktion:
„Aus reiner Profitgier können weiterhin Rinder zum Schächten ins Ausland exportiert werden. Religiös motivierte und nicht tierschutzgerechte Schlachtmethoden sind kein Kriterium für ein Exportverbot aus Bayern. Um diese Praxis zu beenden, hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht.
Wir fordern zudem eine lückenlose Dokumentation vom Hof bis zum Schlachthof. In vielen Ländern, in welche die Tiere lebend geliefert werden, werden diese aus religiösen Gründen ohne Betäubung geschlachtet. Als Zielländer, auf die sich dieser Antrag bezieht, sind beispielhaft Türkei, Tunesien, Marokko und Ägypten zu nennen.“